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Erbrecht Lahn - Pflichtteil, Testament & Erbschein - Ihr Fachanwalt für Erbrecht aus Düsseldorf, Hilden und Umgebung

Erbrechtskanzlei LAHN

Fachanwalt für Erbrecht & Testamentsvollstrecker

Fachanwalt für Erbrecht Ingo Lahn, Hilden

Fachanwalt für Erbrecht
Ingo Lahn

Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich für Sie bundesweit im Erbrecht tätig und kann Sie vor allen deutschen Gerichten vertreten.
Ausgenommen sind lediglich die Zivilsenate beim Bundesgerichtshof, bei dem eine eigene „Anwaltschaft beim Bundesgerichtshof“ von z.Zt. 37 Kollegen besteht (Stand 24.05.23).

Vita:

  • April 1969 in Hilden geboren
  • 1988 Abitur am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium, Hilden
  • Januar 1989 bis Dezember 1990 Stabsdienst im NATO-Hauptquartier „HQ NORTHAG“ unter britischem Kommando (Zeit des Mauerfalls und der Wiedervereinigung; NORTHAG wurde 1993 aufgelöst)
  • Ab April 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
  • 22.09.1995 Erste Juristische Staatsprüfung (mündl. Abschlussprüfung)
  • Mai 96 bis Juni 98 Referendardienst beim Landgericht Wuppertal
  • 19.06.98 Zweite Juristische Staatsprüfung (mündl. Abschlussprüfung), Erwerb der Befähigung zum Richteramt
  • 11.09.98 Zulassung als Rechtsanwalt durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf
  • September 1998 bis März 2001 angestellter Anwalt in Solingen
  • April 2001 Gründung der Anwaltskanzlei LAHN in meiner Heimatstadt Hilden mit Schwerpunkt in den Fachbereichen Erbrecht und Familienrecht
  • Seit 2010 nahezu ausschließlich im Fachgebiet Erbrecht tätig
  • Seit Oktober 2013 Fachanwalt für Erbrecht

Fremdsprachen:
Englisch und Französisch in Wort und Schrift, Kenntnisse in Italienisch

Fortbildung:

Fachanwalt für Erbrecht Ingo Lahn - Fortbildungsbescheinigungen

(zu den Fortbildungsnachweisen Logo anklicken!)

Mitgliedschaften:

Fachanwalt für Erbrecht Ingo Lahn im Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten

Warum Sie einen Fachanwalt für Erbrecht beauftragen sollten?

Bundesweit haben nur 1,4 % und im Kammerbezirk Düsseldorf nur 0,99 % aller Anwälte die Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen (Stand 01.01.23; Quelle: BRAK-Statistik 2023).

Die kammergeprüften Qualifikation:

Voraussetzung für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ ist, dass der Anwalt der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer

  • besondere theoretische Kenntnisse und
  • besondere praktische Erfahrungen

im Fachgebiet Erbrecht nachweist.

Besondere theoretische Kenntnisse im Fachgebiet Erbrecht

Zum Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse ist die Teilnahme an einem mindestens 120-stündigen fachanwaltsspezifischen Lehrgang erforderlich, der besondere Kenntnisse in den Bereichen

  • materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  • Internationales Privatrecht im Erbrecht,
  • vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
  • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
  • steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht sowie
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

zu vermitteln hat.
Die erworbenen Kenntnisse sind mit bestandenen Klausuren (15 Zeitstunden) nachzuweisen.

Besondere praktische Erfahrung im Fachgebiet Erbrecht

Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Anwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung im Fachgebiet Erbrecht mindestens 80 Fälle, die sich auf alle oben genannten Bereiche erstrecken müssen, persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat.
Von diesen Fällen müssen mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren sein (davon höchstens 15 [damals noch 10] Gerichtsverfahren aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
Somit wird sichergestellt, dass der Fachanwalt für Erbrecht über besondere Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen erbrechtlichen Fallbearbeitung verfügt.

Fortbildungspflicht

Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, ist verpflichtet, jährlich mindestens 15 Zeitstunden in seinem Fachgebiet wissenschaftlich zu publizieren oder an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen hörend oder dozierend teilzunehmen und dies der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.

Andernfalls droht der Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung.
Auch hierdurch soll das Qualitätsmerkmal der Fachanwaltsbezeichnung sichergestellt werden.

Hier finden Sie meine Fortbildungsnachweise.

Meine Kanzlei­phi­lo­so­phie

Reine Erbrechtsboutique – klein, aber fein

Ich verstehe meine Kanzlei als Erbrechtsboutique.
Erbrecht ist emotional und rechtlich anspruchsvoll – nichts von der Stange.
So habe ich mich damals bewusst als Einzelanwalt niedergelassen, um mir für jedes angenommene Mandant, die rechtliche Einzelfallprüfung und die Ausarbeitung individueller Lösungen und Strategien die Zeit nehmen zu können, die für eine qualitativ hochwertige Bearbeitung erforderlich ist.
Dies bedingt, dass ich nicht jeden angetragenen Fall übernehmen kann.

Seit dem Jahre 2010 befasse ich mich nahezu ausschließlich mit dem Fachgebiet Erbrecht und seinen angrenzenden Nebengebieten.
Ich bin also in der glücklichen Lage, meine berufliche Tätigkeit auf den rechtlichen Bereich beschränken zu können, dem meine Leidenschaft gilt und der mir wegen seiner Vielschichtigkeit und rechtlichen Komplexität auch viel Spaß bereitet.

Ich habe einen hohen Qualitätsanspruch an meine Arbeit.
Daher nehme ich mir auch die benötigte Zeit und lasse mich nicht hetzen. Für Aktionismus oder reine „Rachefeldzüge“ bin ich nicht zu haben!
Ich lasse mich auch nicht von Mandanten zu Aussagen in Schriftsätzen drängen, die ich für überflüssig, unsachlich oder gar schädlich halte. Wenn Sie von mir ausnahmsweise Schriftsätze vorab als Entwurf erhalten, dann nur, um Tatsachenbehauptungen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Mein Schreibstil oder die juristische Bewertung steht nicht zur Diskussion!

Natürlich hat Qualität auch ihren Preis.
Um ganzheitlich rechtlich und auch taktisch beraten und die Interessen des Mandanten vertreten zu können, ist es zwingend notwendig, schon zu Beginn des Mandats den individuellen Sachverhalt akribisch zu ermitteln und in seiner gesamten rechtlichen Komplexität zu erfassen und zu durchdringen. Dies erfordert natürlich Zeit und Ressourcen. Da die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehene Vergütung gerade in erbrechtlichen Mandaten nahezu immer in einem eklatanten Missverhältnis zu Umfang, Zeitaufwand und Schwierigkeit steht, kann ich Mandate im Erbrecht nicht ohne Vergütungsvereinbarung, die Zeit und Aufwand angemessen honoriert, übernehmen!
Sollten Sie, was völlig legitim ist (!), nicht bereit sein, „für so einen kleinen Fall so viel Geld auszugeben“, dann haben Sie mit Sicherheit dafür Verständnis, dass auch ich nicht mehr für Sie investieren kann, als Sie für sich selbst zu investieren bereit sind.

Rechtsgestaltend, kon­flikt­ver­mei­dend, streit­schlich­tend

Droht ein Streitfall, versuche ich zunächst Konfliktpotentiale zu entschärfen und Kompromisslösungen zur Streitschlichtung aufzuzeigen.
Auch gibt es häufig Fallkonstellationen, in denen ein Schreiben mit Anwaltsbriefkopf kontraproduktiv wäre. Denn ein solches anwaltliches Schreiben führt nicht selten zu einer reflexartigen Abwehrhaltung der Gegenseite und zur Zementierung der Konfrontation.
Dann berate ich Sie nur ausführlich über die Rechtslage und Ihre Möglichkeiten, begleite Sie im Hintergrund oder setze ggf. ein Schreiben für Sie auf, ohne nach außen in Erscheinung zu treten.

Auch zum Streit bereit – bundesweit

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen eine einvernehmliche Streitbeilegung nicht möglich ist und der Rechtsstreit vor Gericht ausgefochten und geklärt werden muss. Dann bin ich natürlich für Sie zum Streit bereit – bundesweit.

Aussichtslose Fälle übernehme ich nicht!

Ist ein Fall (überwiegend wahrscheinlich) aussichtslos, sei es aufgrund der materiellen Rechtslage, weil im Vorfeld bestimmte Formalitäten oder Fristen nicht beachtet worden sind, oder Sie Ihren Anspruch nicht beweisen können, da Sie weder etwas Schriftliches noch einen Zeugen haben, dann werde ich Ihnen von der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung abraten.
Wollen Sie nach meinem Abraten gleichwohl vor Gericht ziehen, dann können Sie dies natürlich gerne tun – nur ohne mich…

Kontakt

Erbrechtskanzlei LAHN
Ingo Lahn, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Pestalozzistr. 45
40723 Hilden
Tel.: 02103 254457
Fax: 02103 254458

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