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Erbrechtskanzlei LAHN | Hilden – Links & Downloads

Nachstehend finden Sie eine Liste aktueller Formulare / Dokumente als Download sowie nützliche Links:
 

Vollmachten:

 

Antragsformulare 

 

Sonstige Formulare/Tabellen:

 

Bundesgerichte:

 Bundesverfassungsgericht
Bundesgerichtshof
Bundesfinanzhof
 

Gerichte in der Umgebung der Erbrechtskanzlei LAHN:

Oberlandesgericht Düsseldorf (Landgerichte Duisburg, Düsseldorf, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach, Wuppertal)

»  Landgericht Düsseldorf

»  Landgericht Wuppertal

»  Landgericht Duisburg mit den nahegelegenen Amtsgerichten Dinslaken, Duisburg, Duisburg-Ruhrort, Duisburg-Hamborn, Mühlheim a.d.R. und Oberhausen;
»  Landgericht Mönchengladbach mit den nahegelegenen Amtsgerichten Erkelenz, Grevenbroich, Jüchen, Rommerskirchen, Mönchengladbach und MG-Rheydt, Schwalmtal und Viersen.

Oberlandesgericht Köln (Landgerichte Aachen, Bonn, Köln)

»  Landgericht Köln

Oberlandesgericht Hamm (Landgerichte Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn, Siegen)
» Landgericht Essen mit seinen nahegelegenen Amtsgerichten Bottrop, Essen, Essen-Borbeck, Essen-Steele, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hattingen und Sprockhövel.
» Landgericht Bochum
» Landgericht Dortmund
» Landgericht Hagen
 

Weitere nützliche Links:

 

Gesetzestexte:

dejure.orgBundesgesetze im Netz (juristischer Informationsdienst)

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* Achtung:  Auch wenn bei Bedürftigkeit PKH/VKH bewilligt wird, ist dies lediglich eine Art staatliches Darlehen!
Wenn die Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse des Begünstigten innerhalb von 4 Jahren ab rechtskräftiger Entscheidung oder sonstiger Beendigung des Verfahrens es zulassen, müssen die von der Staatskasse vorgestreckten Beträge sowie die weitergehende anwaltliche Regelvergütung (ggf. auch ratenweise bis maximal 48 Raten) zurückgezahlt werden!

Besonderer Hinweis nach § 120 a ZPO:

Mitteilungspflichten:  Sie sind während des Gerichtsverfahrens und innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens verpflichtet, dem Gericht jede wesentliche Verbesserungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse oder eine Änderung Ihrer Anschrift unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
Bei laufenden Einkünften ist jede nicht nur einmalige Verbesserung von mehr als 100 Euro (brutto) im Monat mitzuteilen.
Reduzieren sich geltend gemachte Abzüge (z.B. Wohnkosten, Unterhalt, Zahlungsverpflichtungen oder besondere Belastungen) oder fallen diese ganz weg, so müssen Sie dies ebenfalls von sich aus mitteilen, wenn die Entlastung nicht nur einmalig 100 Euro im Monat übersteigt.
Eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann auch dadurch eintreten, dass Sie durch die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung etwas erlangen.
Auch dies müssen Sie dem Gericht mitteilen.
Verstoßen Sie gegen diese Pflichten, kann die Bewilligung nachträglich aufgehoben werden, und Sie müssen die Kosten nachzahlen.

Kontakt

Erbrechtskanzlei LAHN
Ingo Lahn, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Pestalozzistr. 45
40723 Hilden
Tel.: 02103 254457
Fax: 02103 254458

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