02103 254457 | kanzlei [at] erbrecht-lahn.de
https://www.erbrecht-lahn.de/wp-content/uploads/2017/10/erbschein-testament-und-pflichtteil-erbrecht-lahn.jpg
Erbrecht Lahn - Pflichtteil, Testament & Erbschein - Ihr Fachanwalt für Erbrecht aus Düsseldorf, Hilden und Umgebung

Erbrechtskanzlei LAHN

Fachanwalt für Erbrecht & Testamentsvollstrecker

STERBEN macht Erben

Ich mache NUR Erbrecht, Pflichtteil, Testaments- und lebzeitige Nachfolgegestaltung

Erben und Vererben ist weit mehr als nur eine juristische Angelegenheit.
Sterben Angehörige, vereint kein anderes Rechtsgebiet so viele psychologische und soziologische Phänomene wie das Erbrecht:
Dann geht es um Macht, Neid, verletzten Stolz, Rache, Hass, Intrigen und Versöhnung.1

Doch worum geht’s beim Erbrecht letzten Endes immer?

Rund 3,1 Billionen Euro an Vermögenswerten werden schätzungsweise in dem Zeitraum zwischen 2015 und 2024 durch Erbfälle oder Schenkungen auf die nächste Generation übertragen.2
Umso erstaunlicher ist, dass 61 % der Bevölkerung keine Regelung für den Erbfall getroffen hat.3

Das dürfte u.a. daran liegen, dass gerade beim Erben und Vererben sich immer noch viele Irrtümer hartnäckig halten und in der Bevölkerung kaum Problembewusstsein vorhanden ist…

Im Internet finden Sie unzählige Seiten, die sich mit dem Erbrecht befassen. Entsprechend finden Sie auch unzählig viel Mist!

Auf dieser Website erklärt der Fachanwalt das Erbrecht!

Einfach und auf den Punkt gebracht. Hier finden Sie Erläuterungen zu den Grundzügen des Erb- und Pflichtteilsrechts mit Links zu Gesetzestexten und Gerichtsentscheidungen, Hinweisen und Tipps vom Erbrechtsexperten.

Bitte beachten Sie: Diese Website ersetzt niemals die individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht!

Was ich vor dem Erbfall für Sie regeln kann:

Vermögen oder ein Lebenswerk aufzubauen oder zu erhalten, ist anspruchsvoll. Es geschickt auf seine Nachfolger zu übertragen ebenso!

Nachfolgegestaltung

Hier biete ich Privatpersonen und Familien-Unternehmern meine Hilfe bei der Gestaltung Ihrer individuellen Vermögensnachfolge an, die sowohl Ihre bestmögliche Absicherung für die Zukunft als auch nutzbare Steueroptimierungen im Blick hat.

Die optimale Nachfolgegestaltung, die Ihr Vermögen bestmöglich schützt (neu-deutsch gerne mit „asset protection“ umschrieben), erfordert eine genaue Analyse Ihrer Vermögensstruktur, Ihrer möglichen Nachfolger und dessen, was Sie schlussendlich wirtschaftlich und/oder in Bezug auf einzelne mögliche Erben – auch unter Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen – tatsächlich wollen!

Es gibt im Wesentlichen drei Gestaltungsmöglichkeiten, um Vermögen auf seine Nachfolger zu übertragen, nämlich

  1. mit warmer Hand, also schon zu Lebzeiten, etwa durch
    • Schenkungen, ggf. als Schenkung auf den Todesfall oder als Vertrag zugunsten Dritter (denn: Richtig schenken heißt → Pflichtteil senken!);
    • Ausstattungen, ehebedingte Zuwendungen;
    • Verträge zur „vorweggenommenen Erbfolge“, ggf. gegen Nießbrauchs-, Wohnrechts- oder sonstige Vorbehalte;
    • Übergabeverträge mit oder ohne Gegenleistungen;
    • flankierende Erb-, Pflichtteilsverzichtsverträge sowie Zuwendungsverzichtsverträge;
    • Güterstandsänderungen (Stichwort: Güterstandsschaukel);
    • Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklauseln;
  2. mit kalter Hand, also mit individuell zugeschnittenen Verfügungen von Todes wegen, durch
    • → Testament oder
    • → Erbvertrag;
    • Sonderfälle: „Behindertentestament“ oder „Bedürftigentestament“ (z.B. bei Hartz-IV, Verschwendung oder drohendem Gläubigerzugriff);
    • Konzeptionen zur Pflichtteilsvermeidung, -reduzierung, -regulierung;
    • Pflichtteilsentziehung oder Pflichtteilsbeschränkung „in guter Absicht“;
    • Testamentsvollstreckung; oder
  3. durch eine Kombination aus lebzeitigen Verfügungen und solchen von Todes wegen.

Falls benötigt, bekommen Sie flankierend noch Ihre selbstbestimmte → Vorsorgevollmacht, → Betreuungsverfügung oder → Patientenverfügung on top dazu.

→ Testamentsvollstreckung. Als „Anwalt Ihres Vertrauens“, der ich die Motive Ihres „letzten Willens“ und Ihre Vermögensverhältnisse kenne, können Sie mich gerne in Ihrem Testament oder Erbvertrag als Ihren Testamentsvollstrecker oder Ersatz-Testamentsvollstrecker einsetzen!
Auch übernehme ich natürlich Testamentsvollstreckungen auf Vorschlag des Nachlassgerichts.

Was ich nach dem Erbfall für Sie tun kann:

Nach dem Erbfall berate und vertrete ich Sie als

  • Alleinerben, Miterben, Schluss-, → Vor- oder Nacherben,
  • Ehegatten oder nichtehelichen Lebenspartner des Verstorbenen,
  • Pflichtteilsberechtigten,
  • Vermächtnisnehmer,
  • Gläubiger des Erblassers, Erben, Vermächtnisnehmers oder Pflichtteilsberechtigten
  • Testamentsvollstrecker

z.B. bei

Wie ich Sie als Testamentsvollstrecker unterstützen kann:

Sie verfügen über eine post- oder transmortale Vollmacht des Erblassers oder sind zum Testamentsvollstecker berufen?
Dann kann ich Ihnen bei der Verwaltung des Nachlasses oder der Erbauseinandersetzung helfen!

„Gewillkürte Testamentsvollstreckung“ – alles aus einer Hand

Unter Ihrer angeleiteten Mitwirkung übernehme ich auf Wunsch für Sie die vollständige Nachlassabwicklung – wie ein Testamentsvollstecker.
Ein solches Tätigwerden bietet sich insbesondere an, wenn Sie z.B. über eine unwiderrufene „Kontovollmacht über den Tod hinaus“ oder eine „Generalvollmacht“ verfügen.

„Vollstrecker hinter dem Vollstrecker“

Sie haben etwa aus freundschaftlicher Verbundenheit mit dem Erblasser eine Testamentsvollstreckung übernommen und benötigen punktuelle Hilfe oder fühlen sich insgesamt überfordert?
Dann unterstütze ich Sie bis hin zur vollständigen Übernahme der Testamentsvollstreckung – auf Wunsch auch ohne nach außen in Erscheinung zu treten, etwa als Ghostwriter!

Ich erledige in beiden „Spielvarianten“ für Sie auf Wunsch die

  • Begehung und Inventarisierung der Erblasser-Wohnung,
  • Sichtung und Sicherstellung der Unterlagen und Dokumente,
  • Korrespondenz mit sämtlichen Behörden,
  • Sicherstellung, Inventarisierung, Bewertung und ggf. bestmögliche Verwertung von Nachlassgegenständen,
  • Kündigung laufender Verträge, wie Mietvertrag, Telefon etc.,
  • fachgerechte Haushaltsauflösung einschließlich Organisation der Räumung, Renovierung und Übergabe der Wohnung an den Vermieter,
  • ggf. Verwaltung und/oder Verkauf von Immobilienvermögen,
  • Verwaltung der Nachlasskonten,
  • Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten, insb. Vermächtnissen, Pflichtteilsansprüchen, Erblasserschulden pp.,
  • Erfüllung der Erbschaftsteuerverbindlichkeiten und sonstigen Steuerschulden,
  • Verteilung des (Rest-) Nachlasses auf die Erben,
  • usw.

Selbstverständlich erstelle ich für Sie ein Nachlassverzeichnis und dokumentiere meine vollständige Tätigkeit, die stets in Absprache mit Ihnen erfolgt.

Wenn ich Sie als Fachanwalt für Erbrecht vor Gericht vertreten soll:

Lässt sich der Gang vor Gericht nicht vermeiden, vertrete ich Sie als Fachanwalt für Erbrecht selbstverständlich auch bundesweit

Dabei können Sie auf meine erbrechtliche Expertise und meine inzwischen 20-jährige erbrechtliche Prozesserfahrung bauen!

__________________________________

1 Frieser, in: Handbuch des Fachanwalts Erbrecht, Kap. 1, Rn 1, 3
2 DIW Wochenbericht Nr. 27/2017.
3 Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Deutschen Bank, Erben und Vererben, 2018, S. 7..

Kontakt

Erbrechtskanzlei LAHN
Ingo Lahn, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Pestalozzistr. 45
40723 Hilden
Tel.: 02103 254457
Fax: 02103 254458
Kanzlei [at] Erbrecht-Lahn.de

zum Kontaktformular

Archiv

NDEEX

Fachanwalt für Erbrecht Ingo Lahn im Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten